Allgemeine Geschäftsbedingungen des Osterloh IT Service
- Stand 01.04.2018 -
§ 1 Allgemeine Bedingungen
1. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie können nur Vertragsinhalt werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
§ 2 Verbindlichkeit von Angeboten und Vertragsabschluß, Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden schriftlich, per Fax oder via Email bestätigen.
2. Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen alleine uns zu.
§ 3 Preise
1. Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, frei ab Lager.
2. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, mehr als ein Monat, gelten die Preise der neuesten Preisliste oder Mitteilung, sofern eine Preiserhöhung nicht unbillig ist.
3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Lieferung der Leistung
1. Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
2. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener, rechtzeitiger Belieferung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörung, Streik.
3. Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.
4. Verzugsschaden und Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 5 Versendung und Gefahrenübergang
1. Bei der Versendung geht die Gefahr mit Auslieferung der Ware an den Spedi teur, den Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person
auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle frachtfreier Lieferung.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Alle Lieferungen und Leistungen sind, vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse einzuzahlen. Osterloh IT Service behält sich vor Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse zu Erbringen. Reparaturen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
2. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
3. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Osterloh IT Service unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt, Verzinsungen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der Osterloh IT Service berechneten Bankzinsen, mindestens aber in Höhe von 3% über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig.
5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Osterloh IT Service nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung erlangen. Einer Ablehnungsdrohung bedarf es nicht.
6. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, können alle aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalte
1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Osterloh IT Service bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsverbindung.
2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsübergang unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung ist er nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum hinweisen und Osterloh IT Service unverzüglich verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
3. Bei Zahlungsverzug, auch aus zukünftigen Lieferungen oder Leistungen, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Osterloh IT Service unbeachtet seiner sonstigen Rechte, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen.
§ 8 Datensicherheit
1. Der Kunde hat generell bei Installationen und Reparaturen an Geräten für Datensicherheit bzw. für eine notwendige Datensicherung zu sorgen. Für eventuelle Datenverluste und daraus resultierende Vermögensschäden, kann Osterloh IT Service nicht zur Haftung herangezogen werden.
§ 9 Mängelrügen
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere in fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Ware oder Dienstleistung schriftlich mitzuteilen. Nicht offensichtlich erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware mitzuteilen.
2. Auch im Falle einer berechtigten Mängelrüge hat der Kunde dann kein Zurückbehaltungsrecht, wenn die volle Zurückhaltung, insbesondere wegen der Geringfügigkeit des Mangels oder des ausstehenden Leistungsteils, unverhältnismäßig wäre. Das darüber hinaus bestehende Zurückbehaltungsrecht des Kunden bleibt unberührt. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückerhalten, wenn das Leistungsverweigerungsrecht auf einen Gegenanspruch oder einen Mangel gestützt wird, der unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist im Übrigen.
§ 10 Sachmängelhaftung
1. Für Mängel der Leistung im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird nach Wahl des Kunden Sachmängelhaftung geleistet nur durch Nachbesserung oder Ersatz der betroffenen Teile. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Nach mehrmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde die Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ansprüche auf Schadenersatz aus schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht oder wegen Verzug der Nachbesserung sind ausgeschlossen; In diesem Fall kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist wandeln oder mindern.
2. Sachmängelhaftungsansprüche sind nicht abtretbar.
3. Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt 12 Monate mit Beweispflicht des Käufers ab dem 7. Monat lt. gesetzlichen Bestimmungen. Bei Installationen beginnt die Frist mit der Betriebsbereitschaft.
4. Die Sachmängelhaftung entfällt, wenn ohne schriftliche Einwilligung der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird, es sei denn, der Mangel bestand nachweislich bei der Übergabe.
5. Ausgenommen von jeder Garantie sind jedoch Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation, auf von uns nicht autorisierte Nachbesserungsarbeiten oder Wartungstätigkeiten zurückgehen. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und das mangelhafte Teil einzusenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, verliert er sein Recht auf Gewährleistung. Ein Wandlungs- oder Minderungsrecht hat der Kunde nur dann, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn ein anerkannter Mangel nicht beseitigt wurde und uns der Kunde fruchtlos eine Nachfrist von einem Monat gesetzt hat.
§ 11 Sonstige Schadenersatzansprüche
1. Für alle Schadenersatzansprüche aus welchem Grund auch immer sind Ansprüche nur gegeben bei einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung von Osterloh IT Service oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Osterloh IT Service Dies gilt auch für eventuelle Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden oder Verschulden bei Vertragsabschluss.
2. Osterloh IT Service haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
3. In jedem Schadensfall ist die Haftung auf das Dreifache des Auftragswertes, höchstens jedoch € 5.000 begrenzt.
4. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten.
§ 12 Abschließende Bestimmungen
1. Der Kunde kann aus diesem Vertrag resultierende Leistung nur an sich selbst, jedoch nicht an Dritte verlangen, Lieferungen und Leistungen nicht übertragbar.
2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.
3. Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie dem Zweck des Vertrages erforderlich sind. Diese Einverständniserklärung kann der Kunde jederzeit widerrufen.
§ 13 Rechtliche Voraussetzungen für die Serviceleistungen
1. Osterloh IT Service kann die Wartung und Pflege von Produkten (Hard- und Software) ab- lehnen, für die der Auftraggeber, soweit rechtlich erforderlich, keine gültige Lizenz nach- weisen kann, die Dritten gehören oder nicht beim Auftraggeber aufgestellt sind.
§ 14 Mitwirkung des Auftraggebers
Um die Leistungen sicherzustellen, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei der Erfüllung der vertraglichen Leistung kostenfrei zu unterstützen. Er wird:
a) mit Beginn der Vertragslaufzeit namentliche Ansprechpartner, einen Systemadministrator und Stellvertreter bestimmen.
b) Störungen unverzüglich melden und Fehlerprotokolle oder Beschreibungen liefern.
c) ein Telefon kostenfrei zur Verfügung stellen
d) die für den Betrieb der zu wartenden Produkte erforderliche Infrastruktur bereithalten
e) seine zuständigen Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit dem Servicetechniker zur Verfügung stellen
f) die in den Geräteunterlagen vorgeschriebene Pflege und den vorbeugenden Service durchführen,
g) eine Möglichkeit bereitstellen, Software von CD-ROM oder DVD zu lesen und zu installierende Software auf CD-ROM oder DVD- Datenträgern bereithalten.
h) die zu wartenden Produkte reparaturbereit zum Service übergeben. Er stellt insbesondere sicher, dass die Wartung keine negativen Auswirkungen auf den übrigen Betrieb hat.
n) Der Auftraggeber erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Programmen und Daten. Die Durchführung von Aufgaben der Systemadministration, wie Wiederherstellen von Benutzerdaten, Einbinden von Zusatz- und Peripheriegeräten, Einrichten von Benutzern nach einer Störungsbehebung, obliegt dem Auftraggeber.
o) Aufgaben der Systemadministration (z.B. Einrichten neuer Benutzer oder Peripheriegeräte, unkonfigurieren des Systems, Sicherung von Programmen und Daten, Softwareinstallation und Einlesen von Kundendaten nach einer Störungsbehebung) obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht durch eine Leistungsbeschreibung etwas anderes geregelt ist.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit dieses Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, ist für Vollkaufleute der Gerichtsstand, Norderstedt.
2. Die Rechtsbeziehungen zwischen Osterloh IT Service und dem Kunden unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer internationaler Rechte der Bundesrepublik Deutschland.